Hafenordnung

Hafenordnung des WAK Marina Niestetal e. V.

(Stand: 26.03.2022, Beschluß der Mitgliederversammlung)

 

  1. Die Hafenordnung gilt für alle Grundstücksflächen, Steganlagen und Gebäude, die im Besitz des WAK oder in dessen Eigentum stehen oder vom WAK angemietet bzw. angepachtet sind.
  2. Das Betreten der Anlagen des WAK und die Benutzung aller Einrichtung des WAK erfolgt auf eigene Gefahr.
  3. Für alle Clubmitglieder, Gastlieger und Besucher ist die Hafenordnung verpflichtend einzuhalten.
  4. Für die Sicherheit der Kinder und Jugendlichen (Nichtschwimmer) sind die Eltern bzw. erziehungsberechtigten Aufsichtspersonen verantwortlich (eventuell sind Schwimmwesten zu tragen).
  5. Die Einrichtungen und Gebäude, das Clubgelände sowie die Steganlagen des WAK sind pfleglich zu behandeln und so zu verlassen, wie man sie anzutreffen wünscht.
  6. Der jeweilige Benutzer/Liegeplatzinhaber ist verpflichtet, seinen Fingersteg und den zu seinem Stegplatz gehörenden Stromkasten sauber zu halten und insbesondere den Fingersteg von Vogeldreck und Moos zu befreien (z.B. mittels Kärcher).
  7. Im Hafengelände, auf dem Parkplatz und zu Wasser ist langsamste Fahrgeschwindigkeit einzuhalten, Wellenschlag und Sog sind zu vermeiden.
  8. Von 13.°° bis 15.°° Uhr, sowie von 22.°° bis 8.°° Uhr ist Ruhe einzuhalten. Rücksichtnahme auf Übernachtende ist ein Gebot der Vernunft.
  9. Den Hafen / das Hafengelände dürfen nur Haftpflichtversicherte Boote / Fahrzeuge befahren. Ein Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung ist auf Verlangen dem Vorstand des WAK / dem Hafenmeister vorzulegen. (Siehe Vorstandsbeschluss vom 20.03.1994 / schriftliche Mitteilung vom 05.05.1994).
  10. Zur Bootspflege und sonstigen Reinigungsarbeiten sind nur umweltverträgliche Reinigungsmittel zu verwenden. Verunreinigungen des Erdreiches und des Wassers (z.B. durch Öl, Benzin) sind durch entsprechende Maßnahmen und Schutzvorrichtungen  zu verhindern, bzw. umgehend zu beseitigen. Nur die Verwendung von zugelassenem Antifouling ist zulässig.
  11. Die Steganlage und das Clubgelände ist keine Abstellfläche für jegliche Geräte, Behältnisse und behindernde Gegenstände (Sturzgefahr).
  12. Aus Sicherheitsgründen ist es untersagt, Stromkabel bei Ablegen mit dem Boot auf dem Steg liegen zu lassen. Diese sind vielmehr an Bord zu verstauen, die zum Liegeplatz gehörende Stromsteckdose ist mittels des Schalters auszustellen.
  13. Sämtliche Veränderungen, Befestigungen und Anbauten an der Steganlage sind mit dem Hafenmeister / Vorstand vor der Ausführung abzustimmen.
  14. Mit der Energieversorgung (z.B. Trinkwasser u. Strom) ist sparsam umzugehen. Beim Verlassen der jeweiligen Clubeinrichtung sind nicht mehr benutzte Energieverbraucher sicher auszuschalten / zuzudrehen.
  15. Bei längerer Abwesenheit aller Personen von dem Clubgelände dreht der Letzte, der geht, den Wasserhahn am Ufer neben der Stegbrücke ab und achtet darauf, das alles: a) ordnungsgemäß verlassen und abgesichert ist, b) alle Türen und Eingänge abgeschlossen sind.
  16. Der anfallende Müll ist grundsätzlich mitzunehmen und vorschriftsmäßig zu entsorgen.
  17. Haustiere sind erlaubt. Jedoch hat der Tierhalter unbedingt darauf zu achten, dass Belästigungen durch die Haustiere vermieden werden und dass jegliche Verunreinigungen nicht erst entstehen, bzw. unverzüglich entfernt werden.  Haustiere sind auf dem Gelände/der Steganlage grundsätzlich an der Leine zu führen (Länge der Leine max. 1,50 Mtr; am Menschen geführt). Fühlt sich eine anwesende Person durch das Tier belästigt, ist das Tier unverzüglich vom Gelände/Steg zu entfernen. Zum freien Auslaufen der Hunde sind die Auslaufflächen außerhalb des Clubgeländes vorzugsweise zu benutzen.
  18. Angeln, sowie andere Methoden des Fischfangs, sind im Hafen und von der Steganlage aus nicht erlaubt.
  19. Die Eingänge zum Clubgelände sind geschlossen zu halten, um z.B. außerhalb freilaufende fremde Hunde vom Clubgelände fern zu halten. Nachts und bei Nachtruhe sind alle Türen und Eingänge aus Gründen des Versicherungsschutzes verschlossen zu halten.
  20. Die Benutzung der Slipanlage ist kostenpflichtig und nur bei Anwesenheit eines Clubmitgliedes möglich. (Die extra Anfahrt nach telef. Anforderung, zum Aufschließen der Slipanlage, wird separat berechnet)
  21. Jeder Skipper beachtet die Flaggenführung, die Yachtgebräuche, die 10 goldenen Wassersportregel, die Funkdisziplin, die Satzung des WAK und die Hafenordnung.

 WAK Marina Niestetal e.V.

 Der Vorstand


Das Passwort für die gültige Satzung kann unter Kontakt erfragt werden.