H a f e n o r d n u n g
WAK, Marina Niestetal e. V.
1. Die Hafenordnung gilt für alle Grundstücksflächen, Steganlagen und Gebäude, die im Besitz des WAK,
und vom WAK angemietet bzw. angepachtet sind.
2. Das Betreten der Anlagen des WAK und die Benutzung aller Einrichtung des WAK erfolgt auf eigene Gefahr.
3. Für alle Clubmitglieder, Gastlieger und Besucher ist die Hafenordnung verpflichtend einzuhalten.
(Siehe Benutzerordnung des WAK, §§ 1 – 11 und die aktuellen Bekanntmachungen im Aushang)
4. Zuwiderhandlungen werden geahndet.
5. Für die Sicherheit der Kinder und Jugendlichen (Nichtschwimmer) sind die Eltern, bzw. erziehungsberchtig-
ten Aufsichtspersonen, verantwortlich (eventuell sind Schwimmwesten zu tragen).
6. Die Einrichtungen und Gebäude, das Clubgelände sowie die Steganlagen des WAK sind pfleglich zu
behandeln und so zu verlassen, wie man sie anzutreffen wünscht.
Für die Reinigung (z.B. der Steganlage incl. der Stromversorgungsschränke) ist der Benutzer / Liegeplaztin-
haber verantwortlich.
7. Im Hafengelände, auf dem Parkplatz und zu Wasser ist langsamste Fahrgeschwindigkeit einzuhalten.
8. Von 13.°° bis 15.°° Uhr, sowie von 22.°° bis 8.°° Uhr ist Ruhe einzuhalten. Rücksichtnahme auf
Übernachtende ist ein Gebot der Vernunft.
9. Den Hafen / das Hafengelände dürfen nur Haftpflicht versicherte Boote / Fahrzeuge befahren. Ein Nachweis
einer gültigen Haftpflichtversicherung ist auf Verlangen dem Vorstand des WAK / dem Hafenmeister
vorzulegen. (Siehe Vorstands – Beschluss vom 20.03.1994 / schriftliche Mitteilung vom 05.05.1994)
10. Zur Bootspflege und sonstigen Reinigungsarbeiten sind nur umweltverträgliche Reinigungsmittel zu
verwenden. Verunreinigungen des Erdreiches und des Wassers (z.B. durch Öl, Benzin) sind durch
entsprechende Maßnahmen und Schutzvorrichtungen zu verhindern, bzw. umgehend zu beseitigen. Nur
die Verwendung von zugelassenem Antifouling ist zulässig.
11. Die Steganlage und das Clubgelände ist keine Abstellfläche für jegliche Geräte, Behältnisse und
behindernde Gegenstände (Sturzgefahr).
12. Sämtliche Veränderungen, Befestigungen und Anbauten an der Steganlage sind mit dem Hafenmeister /
Vorstand vor der Ausführung abzustimmen.
13. Mit der Energieversorgung ( z. B. Trinkwasser u. Strom) ist sparsam umzugehen. Beim Verlassen
der jeweiligen Clubeinrichtung sind nicht mehr benutzte Energieverbraucher sicher
auszuschalten / zuzudrehen.
14. Bei längerer Abwesenheit aller Personen von dem Clubgelände dreht der Letzte der geht, den Wasserhahn
am Ufer neben der Stegbrücke ab, und achtet darauf, das alles:
a) ordnungsgemäß verlassen und abgesichert ist,
b) alle Türen / Eingänge abgeschlossen sind.
c) Nachts, bei Nachtruhe, sind alle Türen u. Eingänge aus Gründen des Versicherungsschutzes
verschlossen zu halten.
15. Der anfallende Müll ist grundsätzlich mitzunehmen und vorschriftsmäßig zu entsorgen.
16. Haustiere sind erlaubt. Jedoch hat der Tierhalter unbedingt darauf zu achten, dass Belästigungen durch die
Haustiere vermieden werden und dass jegliche Verunreinigungen nicht erst entstehen, bzw. unverzüglich
entfernt werden.
17. Zum freien Auslaufen der Hunde sind die Auslaufflächen außerhalb des Clubgeländes vorzugsweise zu
benutzen.
18. Angeln, sowie andere Methoden des Fischfangs, sind im Hafen und von der Steganlage, nicht erlaubt.
19. Die Eingänge zum Clubgelände sind geschlossen zu halten, um ev. z.B. freilaufende fremde Hunde, von der
an das Clubgelände angrenzenden Hundeauslauffläche, vom Clubgelände fern zu halten.
20. Die Absperrvorrichtung des Parkplatzes ist immer verschlossen zuhalten.
21. Die Benutzung der Slipanlage ist kostenpflichtig und nur bei Anwesenheit eines Clubmitgliedes möglich.
(Die extra Anfahrt nach telef. Anforderung, zum Aufschließen der Slipanlage, wird separat verrechnet)
22. Jeder Skipper beachtet die Flaggenführung, die Yachtgebräuche, die 10 goldenen Wassersportregel, die
Funkdisziplin, die Satzung des WAK und die Hafenordnung.
23. Haustiere sind auf dem Gelände/der Steganlage grundsätzlich an der Leine zu führen (Länge der Leine
max. 1,50Mtr; am Menschen geführt). Fühlt sich eine anwesende Person durch das Tier belästigt, ist das
Tier unverzüglich vom Gelände/Steg zu entfernen.
WAK, Marina Niestetal e.V.
Der Vorstand
01.06.2007